Denkmalschutz
Mit Hilfe der Denkmalpflege soll das kulturelle Erbe, in diesem Fall die Architektur, unserer Gesellschaft geschützt werden.
Für die Modernisierung von denkmalgeschützten Häusern müssen einige, häufig im Widerspruch stehende Ziele in Einklang gebracht werden. Dazu gehören:
- Erhalt von stadtbildprägenden Einzelgebäuden oder Ensembles
- Schutz von bau- oder kunstgeschichtlich wesentlichen
Bauteilen oder Einzelgebäuden
- Erhaltungszustand des Gebäudes
- Senkung der Heizkosten
- Zeitgemäßer Brandschutz und Ausstattungsstandard
Von der Denkmalpflege unterstützte Veränderungen sind generell als denkmalerhaltende Baumaßnahmen zu werten, wie z.B.:
- Wiederherstellen der Tragfähigkeit
- Ausbessern und Erneuern von Dacheindeckung
und Regenwasserableitung
- Trockenlegung von feuchten Wänden
- Ausbesserung und fachgerechte Erneuerung von Wandverkleidungen,
Putzen und Anstrichen
Ebenfalls anerkannt sind Standardverbesserungen, die eine Nutzung des Gebäudes durch eine zeitgemäße Ausstattung erleichtern: Moderne Heizanlagen, Bäder und Küchen zählen ebenso in diese Kategorie, wie Wärme-, Feuchte-, Schall- und Brandschutz.
Veränderungen, die den eigenen Charakter des Gebäudes (zer-)stören, werden hingegen generell abgelehnt. Hierzu zählen:
- Grobe Veränderungen des Grundrisses
- Unangemessene Vergrößerung von Türen und Fenstern
- Unsensible Erneuerung von Türen und Fenstern
- Austausch und Abbruch intakter Bauteile aus modischen Gründen
- Öffnen der Dachflächen für Erker, Loggien oder Ähnliches
Durch die frühe Zuschaltung der Denkmalbehörden in den Planungsprozess, kann der Abgleich dieser Zielsetzungen deutlich vereinfacht werden.
Wir unterstützen Sie in den Bereichen Dacheindeckung, Dachgauben und Regenwasserableitung, sowie Schornstein- und Wandverkleidungen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.